Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen (Verzichtserklärung)


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann der Verzicht durch Dritte erfolgen.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Zuständigkeit

Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Löschung aus dem Berufsregister der Steuerberaterkammer Brandenburg.


Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Erforderliche Unterlagen


Bearbeitungsdauer


Formulare/Schriftformerfordernis


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Adresse
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam