Europäische Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eintragen


Volltext

Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:

Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE – „Societas Cooperativa Europaea“) gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist.  Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.


Fristen

-    Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

30.11.2021

Zuständige Stelle

Amtsgerichte am Sitz des Landgerichts (§ 376 i. V. m. § 374 Nr. 2 FamFG:

- Amtsgericht Cottbus

- Amtsgericht Frankfurt (Oder)

- Amtsgericht Neuruppin

- Amtsgericht Potsdam


Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Nauen
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen
03321 4452-0