Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer zurücknehmen
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
12.05.2021Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Zuständigkeit
Für die Rücknahme der Aufnahme nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland ist diejenige Rechtsanwaltskammer zuständig, in der Sie aufgenommen wurden.
Verfahrensablauf
Nach Einreichung des Antrags auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird diese über den Antrag entscheiden und Sie schriftlich informieren.
Fachlich freigegeben durch
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)
Volltext
Wenn Sie als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurden, können Sie jederzeit die Entlassung aus dieser beantragen. Sie können jederzeit erneut die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer beantragen.
Formulare/Schriftformerfordernis
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf Verzicht der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer
Voraussetzungen
- Sie wurden zuvor als europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommen
Fristen
- keine
Zuständige Stelle(n)
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (RAK)
Postanschrift
Grillendamm 2
14776 Brandenburg an der Havel