Hilfe zur Gesundheit Erbringung


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.


Fristen

Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.


Zuständige Stelle(n)