Vorläufigen Personalausweis beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Vorläufiger Personalausweis

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

vorläufiger Personalausweis 10,00 €


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:


Volltext

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Digitale Passbilder können für 6,00 € im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.


Zuständigkeit

örtliche Personalausweisbehörde


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Adresse
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz