Reiseausweis (Passersatz) für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten beantragen


Volltext

Jeder Ausländer muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines solchen Dokuments bemühen.

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein deutsches Passersatzpapier, das in besonderen Ausnahmefällen alternativ ausgestellt werden kann.

Sie können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat stammen, keinen Pass oder Passersatz aus Ihrem Heimatland besitzen und einen solches Dokument auch nicht auf zumutbare Weise erlangen können.

Als zumutbar gilt in der Regel,

Nicht zumutbar wäre es zum Beispiel, wenn Sie in Deutschland Asyl als politisch Verfolgter genießen und daher die Botschaft Ihres Herkunftslandes nicht aufsuchen können. Hohe Kosten für die Passbeschaffung im Herkunftsland lassen die Passbeschaffung nicht grundsätzlich unzumutbar werden.

Bei der Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer sollten Sie möglichst Nachweise über Ihre bisherigen Bemühungen der Passbeschaffung erbringen können.

Bei nur vorübergehender Passlosigkeit kommt die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer nur in Betracht, wenn zwingende Gründe dies erfordern.

Neben der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung ist weitere Voraussetzung, dass

und die Durchführung des Asylverfahrens nicht gefährdet wird.

Die Ausländerbehörde kann bestimmen, dass der Reiseausweis nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.

Verweigert der Herkunftsstaat die Ausstellung eines Reisepasses oder Passersatzes aus Gründen, die es auch im deutschen Passrecht gibt, kann kein Reiseausweis ausgestellt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.


Voraussetzungen

Sie befinden sich im Asylverfahren und an der Ausstellung des Reiseausweises besteht ein dringendes öffentliches Interesse, zwingende Gründe erfordern dies oder es würde eine unangemessene Härte bedeuten, wenn Ihnen der Reiseausweis nicht ausgestellt wird, und Ihr Asylverfahren wird durch die Ausstellung des Reiseausweises nicht gefährdet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenhöhe:

Bemerkung:

Die Ausstellung von Reiseausweisen ist immer gebührenpflichtig (auch bei Bezug von Sozialleistungen).

Die Gebühr ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Antrag auf Ausstellung des Reiseausweises abgelehnt wird.


Verfahrensablauf

Wenn der Reiseausweis für Ausländer fertig gestellt ist, erhalten Sie eine Information und können den Ausweis bei der zuständigen Stelle abholen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.


Bearbeitungsdauer

ca. 8

Weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des Reiseausweises durch die Bundesdruckerei.


Fristen

Antragsfrist: Spätestens 8 Wochen bevor der Reiseausweis benötigt wird, sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Geltungsdauer: Die Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer ist an die Gültigkeit des Aufenthaltsdokumentes gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt: 

Vorläufige Reiseausweise werden mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt. In Einzelfällen (beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird) ist die Gültigkeit in der Regel auf höchstens einen Monat begrenzt.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Weiterführende Informationen

(Unverbindliche) Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen (Bundespolizei):

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/01Ersatzpapiere-beantragen/Forms/Documents/staatenliste-anerkennung-von-ersatzpapieren.html?nn=5931340

Foto-Mustertafel mit Anforderungen an biometrische Passbilder (Bundesdesministerium des Innern, für Bau und Heimat):

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html


Hinweise (Besonderheiten)

Für Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz kann ein Notreiseausweis ausgestellt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

28.01.2022

Zuständige Stelle

Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.


Zuständige Stelle(n)