Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden


Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.

Folgende Änderungen sind meldepflichtig:

HINWEIS:
Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie bitte der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer.

Ebenso meldepflichtig sind auch alle Veränderungen zu den einzutragenden Tatsachen. Zur Meldung verpflichtet sind die betreffende Steuerberaterin oder der betreffende Steuerberater sowie der oder die Steuerbevollmächtigte beziehungsweise – im Falle einer Steuerberatungsgesellschaft – die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter der einzutragenden Steuerberatungsgesellschaft.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, richtet sich nach der Art der Änderung. Bitte fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach.


Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten eine Änderung im Berufsregister beantragen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ergänzung Land Brandenburg:

Eintragungen/Änderungen von weiteren Beratungsstellen im Registerbezirk der Steuerberaterkammer Brandenburg sind gebührenpflichtig.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Änderungsmitteilung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Die Änderung im Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.


Fristen

Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.

Für Steuerberatungsgesellschaften ist jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 49 Absatz 4 Steuerberatungsgesetz)


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Keine


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)


Zuständige Stelle

Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Eintragungen in das Berufsregister der Steuerberaterkammer Brandenburg.


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0