Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung


Volltext

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.

Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle


Voraussetzungen

Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


Verfahrensablauf

Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die einzelnen Bundesländer haben konkrete Ausführungsbestimmungen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen


Fachlich freigegeben am

26.10.2020

Zuständigkeit

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Adresse
Henning-von-Tresckow-Str. 2-13
14467 Potsdam
(Haus S)
Postanschrift

Postfach:Postfach 60 11 63
14469 Potsdam

(Allgemeine E-Mail-Adresse des Ministeriums)

(E-Mail-Adresse der Pressestelle des Ministeriums)

(E-Mail-Adresse für eine verschlüsselte Nachricht )