Blaue Tonne
Volltext
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Voraussetzungen
Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
;Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Referat 52
Fristen
Formulare/Schriftformerfordernis
Fachlich freigegeben am
28.09.2020;19.11.2025Zuständigkeit
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger