Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall


Volltext

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Die Arbeitsschutzbehörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung einer zugelassenen Überwachungsstelle verlangen.

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Die Arbeitsschutzbehörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung einer zugelassenen Überwachungsstelle verlangen.

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

Folgende Angaben kann die Arbeitsschutzbehörde von Ihnen außerdem einfordern:

Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

Folgende Angaben kann die Arbeitsschutzbehörde von Ihnen außerdem einfordern:

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:


Voraussetzungen

 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.


Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.


Fristen

Sie müssen den Schadensfall unverzüglich anzeigen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

29.03.2023;29.03.2023 23.11.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Arbeitsschutz


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444