Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten


Volltext

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

Vorgehen bei Wohnortwechsel

In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Digitale Passbilder können für 8€ im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

- der Personalausweis oder ein alter Reisepass

- ein biometrisches Passbild

- bei erstmaliger Beantragung die Geburtsurkunde

- der Reisepassbewerber muss persönlich erscheinen

- bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss ein Elternteil anwesend sein

- Fingerabdrücke werden ab 6 Jahren genommen.

- eine Unterschrift muss ab 10 Jahren abgegeben werden.


Voraussetzungen

Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

- bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €

- ab dem 24. Lebensjahr 60,00 €

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Digitale Passbilder können für 8€ im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.

Das Passbild kann nur für das auszustellende Ausweisdokument verwendet werden. Ein Ausdruck ist nicht möglich.


Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 4 bis 6 Wochen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

12.04.2023

Zuständige Stelle

Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde


Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt
Wilmsstraße 41
14624 Dallgow-Döberitz
03322 298441