Alleinerbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge beantragen


Volltext

Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht. 

Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.  


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

15.11.2021

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Amtsgericht (Nachlassgericht), in dessen Bezirk die/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes den letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für die Antragstellung kann darüber hinaus jedes Amtsgericht im Wege der Rechtshilfe zuständig sein, in dessen Bezirk die/der Antragstellende ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


Ansprechpunkt

Das örtlich zuständige Amtsgericht.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Nauen
Paul-Jerchel-Str. 9
14641 Nauen
03321 4452-0