Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen


Volltext

Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.


Verfahrensablauf

Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:


Bearbeitungsdauer

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

02.08.2022

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Horstweg 57
14478 Potsdam
0331 8683-444