Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen


Volltext

Wenn Sie Bauherrin oder Bauherr sind oder Ihnen die Verantwortung für eine Baustelle übertragen wurde, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Sie müssen eine Vorankündigung übermitteln, wenn

Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel

Außerdem müssen Sie die Vorankündigung auf der Baustelle spätestens am ersten Tag der Baustelle aufhängen. Beachten Sie dabei, dass

Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Fristen

Übermittlung der Vorankündigung: spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie der zuständigen Arbeitsschutzbehörde eine notwendige Vorankündigung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

29.07.2025

Zuständigkeit

Arbeitsschutz-Behörde


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Arbeitsschutz
Adresse
Horstweg 57
14478 Potsdam
Adresse
Postfach 90 02 36
14469 Potsdam