Elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Gebühr

Verwaltungsgebühr
40 EUR (FIX)

Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.


Zuständigkeit

Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Volltext

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

Es gibt verschiedene SMC-B für unterschiedliche Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

Um die SMC-B zu erhalten, müssen Sie Ihre Institution zunächst kostenpflichtig in das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eintragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.


Verfahrensablauf

Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online beantragen:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Bezirksregierung Münster - Elektronisches Gesundheits­berufe­register – eGBR
Adresse
Domplatz 36
48143 Münster, Stadt
(Freiherr-von-Vincke-Haus)