Luftverkehr, Zuverlässigkeitsüberprüfungen Durchführung


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.12.2025;10.01.2023

Erforderliche Unterlagen

Allgemein:

Speziell:

Bei Verlängerung:


Volltext

Bevor Sie in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen eines Flughafens oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten können, wird Ihre Zuverlässigkeit überprüft. Betroffen sind zum Beispiel Unternehmen mit Personal, aus den folgenden Tätigkeitsfeldern:

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist neben erforderlichen Schulungen die Grundvoraussetzung, um eine Zugangsberechtigung in einen Sicherheitsbereich zu erhalten und somit die Tätigkeit am Flughafen oder in dem betroffenen Unternehmen aufnehmen zu können.

Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig

Zu Sicherheitsbereichen zählen:

Die Regelung betrifft somit zum Beispiel:

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgehen kann. Die Prüfung umfasst:

Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs.

Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber selbst beantragen. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten.

Mitwirkungspflicht:

Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.

Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn

Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn

Sie ausschließlich in öffentlichen Bereichen des Flughafens arbeiten


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

;

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandeburg (MIL)


Hinweise (Besonderheiten)

Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.


Zuständigkeit

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg


Voraussetzungen

Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Vorkasse wird nur bei Antragsteller*innen mit Wohnsitz oder ständigem regelmäßigen Aufenthalt im Ausland und Arbeitgeber*innen in Insolvenz erhoben. Regelfall ist die Überweisung der Gebühren nach Übermittlung des Bescheides an den Antragsteller (Flugschüler*innen und Pilot*innen) bzw. per Mitteilung an den Arbeitgeber (alle anderen Antragsteller).

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Gebühr
64 EUR (FIX)

Kosten für die positive Feststellung der Zuverlässigkeit.

Gebühr
130 EUR (FIX)

Kosten für die negative Feststellung der Zuverlässigkeit.

Gebühr
30 EUR (FIX)

Kosten für Rücknahme eines Antrags auf Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg
Adresse
Mittelstr. 5/5a
12529 Schönefeld