Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.03.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweise:

Verwaltungsgebühr
255 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind


Volltext

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Havelland - 32.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Berliner Allee 30
14662 Friesack

(Personenstandswesen)

Zuständige Mitarbeiter

Frau Bellanger
Telefon +49 3385 551-4656

Frau Daudert
Telefon +49 3385 551-4657

Frau Gliesche
Telefon +49 3385 551-4628

Frau Hesse
Telefon +49 3385 551-4658

Herr Kerschke
Telefon +49 3385 551-4641

Frau Marquardt
Telefon +49 3385 551-4642