Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust


Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Land Brandenburg:

Verwaltungsgebühr ab 29.00 EUR bis 63.00 EUR


Weiterführende Informationen


Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Variiert zwischen den Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert die Bearbeitung bis maximal 8 Arbeitstage.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Formulare/Schriftformerfordernis

Land Brandenburg:

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde


Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde


Zuständige Stelle(n)