Aalfischerei abmelden


Volltext


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.


Verfahrensablauf


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Zuständigkeit

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Adresse
Dorfstr. 1
14513 Ruhlsdorf