Aalfischerei anmelden


Volltext


Rechtsgrundlage(n)


Verfahrensablauf


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn sich die Angaben nachträglich ändern oder wenn Sie die Aalfischerei einstellen (Löschung eines Berufsfischers als Aalfischer), muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Zuständigkeit

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz - Referat L 4 - Tierzucht, Fischerei
Adresse
Dorfstr. 1
14513 Ruhlsdorf