Vaterschaftsanerkennung


Volltext

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Spezielle Hinweise für Gemeinde Dallgow-Döberitz:

Ist die Mutter bei der Geburt des Kindes verheiratet, ist der Ehemann der Mutter automatisch der rechtliche Vater des Kindes, sofern keine wirksame Anerkennung eines anderen Mannes, der leiblicher Vater ist, vorliegt. Aus der rechtlichen Vaterschaft leitet sich eine Vielzahl von Rechten und Pflichten ab.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist notwendig, wenn Sie bei der Geburt des Kindes nicht mit der Mutter verheiratet sind.

Die Mutter und das Kind müssen der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie wirksam wird.

Ihre Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft müssen Sie öffentlich beurkunden lassen. Das gilt auch für die Zustimmung der Mutter und des Kindes. Die Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter beinhaltet die Zustimmung des Kindes, sofern dieses das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Beurkundung ist insbesondere möglich in folgenden Einrichtungen:

Wenn dem Kind (noch) kein anderer Mann als Vater zugeordnet ist, ist es für die Wirksamkeit der Anerkennung nicht von Bedeutung, ob das Kind leiblich vom anerkennenden Mann abstammt. Sind Sie nicht der leibliche Vater des Kindes, kann Ihre durch Anerkennung begründete Vaterschaft jedoch im Wege der Anfechtung beseitigt werden.

Wenn das Kind bereits einem anderen Mann als Vater zugeordnet ist, sind die Zustimmung dieses Mannes und die leibliche Abstammung des Kindes vom Anerkennenden zusätzliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anerkennung. Für die Eintragung der Vaterschaft im Geburtenregister ist dem Standesamt in diesen Fällen das Ergebnis einer genetischen Abstammungsuntersuchung vorzulegen.

 

Standesamtes Falkensee

Stadt Falkensee

Rathaushof/Gebäude B

(Erweiterungsbau)

1. Etage, Raum 02.33 und 02.34
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee

Telefon: 03322 281191

Fax: 03322 281193

standesamt@falkensee.de

(barriefrei erreichbar)


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.

Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.

Land Brandenburg:

Für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft oder der Mutterschaft werden Kosten i.H.v. 36,00 Euro erhoben nach der Tarifstelle 12.3.3.6 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

Für die Beurkundung der erforderlichen Zustimmung, soweit sie nicht mit der Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft oder Mutterschaft abgegeben wird, werden Kosten i.H.v. 36,00 Euro nach der Tarifstelle 12.3.3.6.1 erhoben.


Verfahrensablauf

Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.

Insbesondere wird geprüft:


Bearbeitungsdauer


Fristen

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.


Fachlich freigegeben durch

Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen


Fachlich freigegeben am

09.10.2020

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

51.5 - Unterhalt/Beistandschaften, Beurkundungen, Unterhaltsvorschuss NAU
Adresse
Goethestraße 59-60
14641 Nauen

Landkreis Havelland - 51.4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Vereinbarungswesen, Haushalt, Unterhalt/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Adresse
Friedrich-Ebert-Ring 92 b
14712 Rathenow
(Dienststelle Rathenow)
Adresse
Goethestraße 59/60
14641 Nauen
(Dienststelle Nauen)

(Jugendamt)