Psychosoziale Prozessbegleitung Anpassung


Volltext

Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten hier anzeigen.


Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529)

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 20. Dezember 2016 (GVBl. I Nr. 29)

Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Psychosoziale Prozessbegleitungs-Ausführungsverordnung) vom 9. Januar 2017 (GVBl. II Nr. 2)


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle für die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter ist das zuständige Fachreferat im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg. Bei allgemeinen Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Ansprechpartner im Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg per E-Mail (an Referat-3.5@mdjd.brandenburg.de) oder per Telefon (0331 866-3355 oder 0331 866-3350) zur Verfügung.

Das Antragsformular und Muster der beizufügenden Erklärungen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Antrag auf Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter ist schriftlich an das

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Referat 3.5

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

oder per E-Mail an Referat-3.5@mdjd.brandenburg.de zu richten.


Voraussetzungen

Für die Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiterin oder Prozessbegleiter müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es werden keine Kosten erhoben.


Verfahrensablauf

Sie können die Beendigung Ihrer Tätigkeit als psychosozialer Prozessbegleiter oder psychosoziale Prozessbegleiterin oder die Änderung persönlicher Daten schriftlich oder elektronisch anzeigen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.


Bearbeitungsdauer

1 – 6 Wochen


Fristen

Keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Referat 3.5, Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

27.04.2026

Zuständigkeit

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Referat 3.5
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam


Zuständige Stelle(n)

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung
Adresse
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
(Besuchereingang: Friedrich-Engels-Straße 14473 Potsdam)

Referat III.5 - Grundsatzangelegenheiten des Straf- und Strafprozessrechts, strafrechtliche Rehabilitierung, Gnadensachen
Adresse
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
(Besuchereingang: Friedrich-Engels-Straße 14473 Potsdam)