Förderung von Maßnahmen in der Seniorenpolitik und im Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket – Antrag
Volltext
Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung Brandenburg und das dazugehörige Maßnahmenpaket verfolgen ein klares Ziel: Ein gutes Älterwerden im Land Brandenburg zu ermöglichen und die gesellschaftliche Teilhabe von Seniorinnen und Senioren zu stärken.
Dafür werden Projekte in den folgenden Bereichen unterstützt:
- Wohnen und Wohnumfeld
- Mobilität
- Gesundheits- und Pflegeprävention
- Lebenslanges Lernen, Digitale Fitness
- Ehrenamtliches Engagement
- Altersarmut und Einsamkeit.
Sie können einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG)
- https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221505
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-G)
Erforderliche Unterlagen
- Konzeption (*.pdf)
- Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
- Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - einjährig
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - zweijährig
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.
Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.
Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig ist.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Fachlich freigegeben am
21.03.2024Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 5 – Kostenerstattungen │Förderungen │Pflegefonds
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam