Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss


Volltext

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)


Fachlich freigegeben am

08.03.2024

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe


Ansprechpunkt

Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten


Zuständige Stelle(n)