Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland


Fachlich freigegeben am

07.10.2020;27.09.2021

Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

;

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23 - Personenstandsrecht


Volltext

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für jedes weitere Exemplar der Sterbeurkunde fallen Gebühren an. Ihre Höhe bemisst sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK).

Gebühr
15 EUR (FIX)

Ausstellung einer Sterbeurkunde

Gebühr
7.5 EUR (FIX)

für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird


Ansprechpunkt

Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister angeschlossene Standesamt.


Rechtsgrundlage(n)

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)


Zuständigkeit

Zuständig ist das Standesamt, bei dem der Beurkundet wurde oder jedes an das zentrale elektronische Personenstandsregister des Landes angeschlossene Standesamt.


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)