Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) beantragen
Volltext
Gemeinnützige Projekte, für die keine Haushaltsmittel verfügbar sind und für die auch keine sonstigen Fördermöglichkeiten bestehen, können mit Lottomitteln gefördert werden.
Antragsteller können in der Regel juristische Personen des privaten Rechts sein, soweit sie gemeinnützig sind. Außerdem können juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Landesverwaltung (z. B. Kommunen) eine Förderung aus Lottomitteln beantragen.
Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von drei Vergaberunden im MGS getroffen. Die Vergaberunden finden voraussichtlich im Februar, Juni und August statt. Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung sollte rechtszeitig – spätestens jedoch zwei Monate vor der jeweiligen Vergaberunde –beim LASV eingehen. Förderentscheidungen außerhalb der Vergaberunde sind nur in besonderen Ausnahmesituationen vorgesehen.
Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Lottomittel besteht nicht. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV/VVG)
- https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221505
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-G)
Erforderliche Unterlagen
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Konzeption (*.pdf)
- Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
- Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
- Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Lottomittel besteht nicht. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein. Entscheidungen über alle eingehenden Lottomittelanträge werden im Rahmen von drei Vergaberunden im MGS getroffen. Die Vergaberunden finden voraussichtlich im Februar, Juni und August statt.
Bei positiver Entscheidung für Ihren Antrag auf Gewährung einer Zuwendung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.
Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.
Bearbeitungsdauer
Bei positiver Förderentscheidung durch das MGS erfolgt eine Bewilligung durch das LASV.
Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig – spätestens jedoch zwei Monate vor der jeweiligen Vergaberunde – beim LASV eingehen. Bei positiver Förderentscheidung durch das MGS erfolgt eine Bewilligung durch das LASV.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Antragstellung muss rechtzeitig – spätestens jedoch zwei Monate vor der jeweiligen Vergaberunde – beim LASV eingereicht werden. Das Posteingangsdatum ist maßgebend. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS)
Fachlich freigegeben am
18.06.2024Zuständigkeit
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 5 – Kostenerstattungen │Förderungen │Pflegefonds
Onlinedienste
- Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) - Antrag LASV
- Förderung von Projekten aus Einnahmen aus der Glücksspielabgabe (Lottomittel) – eine Nachlieferung einreichen
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Soziales und Versorgung
Adresse
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
(Haus 5)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Frankfurt (Oder)
Adresse
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
Landesamt für Soziales und Versorgung - Standort Potsdam
Adresse
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam