Unverbindliche Bauauskunft anfragen und erhalten
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
30.09.2024Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine rechtsverbindliche Beantwortung zur Zulässigkeit eines Vorhabens kann nur über ein förmliches Vorbescheidsverfahren nach § 75 Brandenburgische Bauordnung oder direkt in einem Baugenehmigungsverfahrens nach § 68 Brandenburgische Bauordnung durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen.
Voraussetzungen
Einreichung des ausgefüllten Formulars
Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Panketal
Volltext
Vor dem Kauf oder Verkauf von Grundstücken und insbesondere zur Vorbereitung von Bauanträgen ist es sehr hilfreich im Vorfeld zu erfragen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen für das entsprechende Grundstück gelten und ob das gewünschte Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig ist. Dabei wird u.a. geprüft, ob das Vorhaben hinsichtlich der Nutzung, der Höhe des Gebäudes, der Grundfläche des Gebäudes und der Stellung auf dem Grundstück zulässig sein kann. Diese Information kann durch eine Auskunft der zuständigen Kommune erreicht werden.
Zuständigkeit
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Fristen
vor Bauantragsstellung
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- Skizzen
- ggfs. weitere Unterlagen zum Vorhaben (vom Einzelfall abhängig)
Verfahrensablauf
- Sie können eine unverbindliche Auskunft zum Planungsrecht für ein Grundstück/Flurstück bei der zuständigen Kommune erfragen.
- Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung bzw. Auskunft zum geplanten Vorhaben.