Anzeige der Errichtung, der wesentlichen Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage Entgegennahme


Rechtsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

05.07.2023;11.09.2024

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Land Brandenburg


Fristen

Die Anzeige richten Sie mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich oder online an die zuständige Behörde.


Voraussetzungen

Sie weisen mit den erforderlichen Unterlagen nach, dass Ihre Anlage die Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhält.


Zuständigkeit

Untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Volltext

Wenn Sie eine


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein;

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)