Liegenschaftskarte Auskunft Einsicht


Volltext

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER möglich.

Wenn Sie einzelne Informationen zu einem Flurstück in der Liegenschaftskarte benötigen, können Sie diesbezüglich bei der zuständigen Stelle Auskünfte einholen.

Für umfangreichere Informationen ist es erforderlich Auszüge aus der Liegenschaftskarte zu beantragen.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg


Verfahrensablauf

Die selbständige Einsicht kann im Internet erfolgen. Entsprechend der Anfrage wird die Auskunft schriftlich, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erteilt.


Bearbeitungsdauer

Übliche Postzustellungsdauer bzw. per E-Mail, persönlich oder telefonisch.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13


Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte, Katasterbehörden


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)