Liegenschaftskarte Auskunft


Volltext

Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen

Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:


Rechtsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der  Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.


Verfahrensablauf

Gehen Sie auf die Internetseite des BRANDENBURGVIEWERS.

Suchen Sie nach der Adresse oder geben Sie Ihr Flurstückskennzeichen ein.

Sie erhalten die Kartendarstellung.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 13


Fachlich freigegeben am

15.11.2024

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte - Katasterbehörden


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)