Objekt-Identifikator (OID) für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen in Deutschland beantragen


Volltext

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.


Rechtsgrundlage(n)

Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

16.06.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Abteilung Kodiersysteme & Register – Fachgebiet Medizinische Terminologien (K3)
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
(Dienstsitz Bonn)
Adresse
Waisenhausgasse 36-38a
50676 Köln, Stadt
(Dienstsitz Köln)