Hochradioaktive Strahlenquellen an das HRQ-Register melden


Volltext

Die Abgabe, den Erwerb, den sonstigen Verbleib sowie Dichtheitsprüfungen hochradioaktiver Strahlenquellen müssen Sie an das HRQ-Register melden.

In Deutschland werden in Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und in der Landwirtschaft hochradioaktive Strahlenquellen angewendet. Einsatzbereiche in der Industrie sind beispielsweise die Kalibrierung von Messgeräten. In der Medizin werden Strahlenquellen unter anderem bei der Strahlentherapie eingesetzt.

Seit 2005 gibt es in Deutschland gesetzliche Regelungen für die Kontrolle von "hochradioaktiven Strahlenquellen" (HRQ), das heißt von Strahlenquellen, deren Aktivität so hoch ist, dass eine missbräuchliche Nutzung mit einer hohen Gefährdung verbunden sein kann.

Die Abgabe, den Erwerb, den sonstigen Verbleib sowie die Durchführung von Dichtheitsprüfungen einer hochradioaktiven Strahlenquelle müssen Sie dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) über das HRQ-Register melden.

Für den Umgang mit Strahlenquellen, deren Aktivität unterhalb des Wertes für hochradioaktive Strahlenquellen liegt, ist keine Meldung an das HRQ-Register erforderlich.

Das HRQ-Register ermöglicht eine lückenlose Verfolgung des Verbleibs hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb Deutschlands. Die Anmeldung erfolgt in gesicherter elektronischer Form über eine Internetplattform des Bundesamtes für Strahlenschutz.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Keine. Die für die Meldung der hochradioaktiven Strahlenquelle erforderlichen Daten zur Art und Nutzung können Sie der Anlage 9 StrlSchV entnehmen.


Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren Aktivität größer ist als der Wert für hochradioaktive Strahlenquellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Um eine hochradioaktive Quelle zu melden, müssen Sie sich zunächst registrieren.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit


Fachlich freigegeben am

15.01.2019

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Postanschrift

Postfach:10 01 49
38201 Salzgitter
Adresse
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter