Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.11.2023

Gebühr

Gebühr
720 EUR (FIX)

Kosten für die Teilnahme pro Gerätetyp


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)


Fristen

Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.

Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.


Voraussetzungen

Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für


Verfahrensablauf

Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.

Online-Anmeldung:

Antrag per E-Mail stellen:


Volltext

Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.

Eignungsprüfungen werden als Bestandteil von Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte und in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten.

Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.

Die Expositionen erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten eine individuelle Auswertung. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.

Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail. Wenn Sie keine anerkannte Stelle, oder behördlich bestimmte Messstelle sind und keine Eignungsprüfung für die Beantragung der Anerkennung als Stelle benötigen, können Sie die Eignungsprüfung nur per E-Mail beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Postanschrift

Postfach:10 01 49
38201 Salzgitter
Adresse
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Bundesamt für Strahlenschutz – Fachgebiet UR1 Radonmetrologie
Adresse
Köpenicker Allee 120-130
10318 Berlin, Stadt