EU-Konformitätsbescheinigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte beantragen


Volltext

Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin in Deutschland abgeschlossen und möchten im EU-Ausland arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass Ihre zahnärztliche Grundausbildung den Mindestanforderungen der Europäischen Union (EU) entspricht. 

Die EU-Konformitätsbescheinigung erleichtert Ihnen die Anerkennung Ihrer Ausbildungsnachweise. Behörden im Ausland verlangen die EU-Konformitätsbescheinigung regelmäßig im Rahmen des Anerkennungsverfahrens beziehungsweise Zulassungsverfahrens zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit. 

Beantragung

Wie Sie Ihre EU-Konformitätsbescheinigung beantragen, ist abhängig davon, wann und wo Sie Ihren Abschluss erhalten haben. 

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) abgeschlossen haben, können Sie eine EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium bis zum 20. Januar 1980 in der BRD abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesbehörde.

Eine EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt erhalten Sie bei der zuständigen Landesärztekammer. Da diese für das Anerkennungs- oder Zulassungsverfahren im Zielland häufig nicht ausreicht, sollten Sie zusätzlich die EU-Konformitätsbescheinigung Ihrer Grundausbildung beantragen.

Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium im EU-Ausland, in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, sind die Behörden des jeweiligen Staates zuständig.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. 
Online-Antragstellung

Schriftliche Antragstellung


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Fachgebiet K5 – Ausbildung und Zugang zu den Berufen im Gesundheitswesen
Adresse
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn, Stadt
(Dienstsitz Bonn)
Adresse
Waisenhausgasse 36-38a
50401 Köln, Stadt
(Dienstsitz Köln)