Beteiligung bei der Bundesfachplanung zu Netzausbauvorhaben, Einreichung einer Äußerung zu Vorhaben im Stromnetzausbau, Anmeldung zu Veranstaltungen


Volltext

Als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnete Vorhaben zur Errichtung von Hochspannungsleitungen durchlaufen die Bundesfachplanung. Dabei prüft die Bundesnetzagentur (BNetzA), ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor öffentliche oder private Belange entgegenstehen. 

In der Bundesfachplanung haben Sie dreimal die Möglichkeit, sich formell zu beteiligen:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zur Einreichung von Äußerungen sind keine Unterlagen erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Sie entsprechendes Kartenmaterial oder andere Unterlagen beifügen. Dadurch ist die Äußerung für die Bundesnetzagentur besser nachvollziehbar.


Voraussetzungen

Äußerungen können von Privatpersonen, Vereinigungen oder Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten für Sie an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Es können keine Angaben zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer gemacht werden.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja 

-    Onlineverfahren möglich: ja

-    Schriftform erforderlich: ja

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

26.07.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:8001
53105 Bonn, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 812
Postanschrift

Postfach:8001
53105 Bonn, Stadt