Erlaubnis für Finanzdienstleister beantragen


Volltext

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen. Die Erlaubnis kann darüber hinaus auf einzelne Finanzdienstleistungen beschränkt werden und zieht eine laufende Aufsicht der Behörde über den Finanzdienstleister nach sich.

Für folgende Finanzdienstleistungen benötigen Sie eine Erlaubnis:

Sie brauchen außerdem die schriftliche Erlaubnis der BaFin, wenn Sie

Hinweis: Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die Zugehörigkeit zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zu sichern. Die Beitragsleistung richtet sich nach dem Umfang der Geschäftstätigkeit.

Für andere Finanzdienstleistungen ist eventuell eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nötig. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welche Genehmigung für Ihr Gewerbe erforderlich ist.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei Finanzdienstleistungsinstituten, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1- 4 oder 11, Abs. 1 S. 2 Nr. 4 oder Nr. 10 Kreditwesengesetz beantragen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

6 Monate ab vollständigem Antrag


Fristen

Antrag auf Erlaubnis: vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: teilweise zum Download vorhanden

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

03.02.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Kontaktstelle Erlaubnisanträge Wertpapierhandelsunternehmen
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main