Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) zu individuellen Netzentgeltvereinbarungen für die ex-post-Kontrolle in Bundeszuständigkeit


Volltext

Sie können mit Ihrem Stromnetz-Betreiber eine individuelle Netzentgeltvereinbarung schließen, wenn Sie Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen.

Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Beschlusskammer 4 melden. Zusätzlich müssen Sie der Beschlusskammer 4 jährlich mit einem Bericht nachweisen, dass Sie die Kriterien für die individuelle Netzentgeltvereinbarung eingehalten haben. Die Beschlusskammer 4 kann dann nachträglich eine Kontrolle durchführen, die sogenannte ex-post-Kontrolle.

Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr - die sogenannte individuelle Jahreshöchstlast - außerhalb der Zeit liegt, in ihrem Netzgebiet viel Strom verbraucht wird.

In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren, das eine Vergünstigung von bis zu 80 Prozent des allgemeinen Netzentgelts beinhaltet.

Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn

Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Eine Berichterstattung (Ist-Datenmeldung) ist erforderlich, wenn:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Ihren jährlichen Bericht über die Ist-Datenmeldung können Sie online oder per E-Mail melden.

Jährlichen Bericht (Ist-Datenmeldung) online einreichen:

Bericht (Ist-Datenmeldung) per E-Mail einreichen:


Fristen

Sie müssen über Ihre individuelle Netznutzung bis zum 30.06. des Folgejahres Bericht erstatten.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)


Fachlich freigegeben am

04.07.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Beschlusskammer 4
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt