Innovationsförderung für Projekte in der Land-und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur beantragen


Volltext

Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sowie als Forschungseinrichtung eine Innovationsförderung beantragen. 

Das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebildete und verwaltete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie finanziell bei folgenden Vorhaben:

Das Verfahren zum Antrag auf eine Förderung ist sowohl bei Experimentellen Entwicklungsvorhaben als auch bei Markt- und Praxiseinführungen zweistufig. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen.

Nicht gefördert werden Vorhaben,

Sie dürfen Ihre zu fördernde Maßnahme erst nach Antragsstellung beginnen. Bei Investitionen gilt als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen dürfen Sie vor Antragsstellung erbringen. 
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Vollständige und aussagekräftige Projektskizze des innovativen Projekts, bestehend aus: 

Weitere erforderliche Unterlagen sind: 

Hinweis: Sofern Ihr Vorhaben als Verbund mit mehreren Projektpartnern geplant ist, sind neben der gemeinsamen Projektskizze für jeden Verbundpartner separate Vorkalkulationen/ Finanzierungspläne einzureichen. 
 


Voraussetzungen

Förderungsfähig sind Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, die mindestens eine der folgenden Merkmale erfüllen: 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.


Bearbeitungsdauer

Vom Antragsaufkommen abhängig


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: 

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft


Fachlich freigegeben am

26.02.2019

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 313 B
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt

Landwirtschaftliche Rentenbank, Fördergeschäft
Adresse
Hochstraße 2
60313 Frankfurt am Main