Abschluss eines Lagervertrages von Käse beantragen


Volltext

Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Käse gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors unterstützen. 

Bevor Sie die Beihilfe beantragen können, müssen Sie einen Lagervertrag abschließen. Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Käse bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume soll die Märkte entlasten und die Preise stabilisieren.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Käse können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Zunächst muss die Europäische Union während einer Milchkrise eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Käse online, per E-Mail oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Private Lagerhaltung online beantragen:

Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen: 

Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. 
 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Fristen

Antragsfrist: Die Fristen finden Sie in der Bekanntmachung.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt