Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Gebühr

Gebühr
70 EUR (FIX)

Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Volltext

Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.

Sie können die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle vor der Zulassung zum Verkehr beantragen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Verkehrszulassung.

Das Luftfahrzeug, für das Sie eine Vorabeintragung beantragen wollen, darf nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.

Zur Vorabeintragung müssen sind Angaben zum Luftfahrzeug und zum Standort des Luftfahrzeugs machen. Zudem müssen Sie Ihren Antrag begründen.

Mit einer Vorabeintragung ist es beispielsweise möglich, Ihr Luftfahrzeug mit Pfandrechten zu belasten und es in das Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eintragen zu lassen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Um eine Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die erforderlich sind:

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:

Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen erforderlich sind:

Unterlagen, die für Unternehmen erforderlich sind:

Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:

Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

Unterlagen, die Sie hochladen können (wenn möglich):

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig