Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Gebühr

Gebühr
70 EUR (FIX)

Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
30 EUR (FIX)

Kennzeichenvormerkung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
8261 EUR (FIX)

Ausstellung einer Löschungsbescheinigung Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LBA

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr (C of A for Export) Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das LBA


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen:

Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:

Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:

Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird:

Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Volltext

Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.

Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:

Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.

Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig