Vorübergehende Flugerlaubnisse beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Beantragung Permit to Fly. Die Höhe der Gebühren hängt ab vom MTOW . Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Beantragung Vorläufige Verkehrszulassung. Die Höhe der Gebühren hängt ab vom MTOW. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Beantragung Genehmigung der Flugbedingungen. Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

Mit einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) kann das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen den vorgesehenen Flug, beziehungsweise die vorgesehenen Flüge mit dem angegebenen Luftfahrzeug genehmigen beziehungsweise die Flugbedingungen genehmigen.

Sie können Folgendes beantragen:

Wenn Sie eine vorläufige Verkehrszulassung oder eine Erteilung der Fluggenehmigung (Permit to fly) beantragen, machen Sie Angaben zum Luftfahrzeug.

Mit der Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung oder einer Fluggenehmigung (Permit to fly) ist die Inbetriebnahme des Luftfahrzeugs für den beantragten Flug oder die beantragten Flüge durch das Luftfahrt-Bundesamt genehmigt.

Mit den genehmigten Flugbedingungen kann Ihnen eine Fluggenehmigung (Permit to fly) durch eine andere autorisierte Stelle erteilt werden.


Verfahrensablauf

Um die Erteilung einer vorläufigen Verkehrszulassung, einer Fluggenehmigung (Permit to fly) oder die Genehmigung der Flugbedingungen zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die erforderlich sind:

für eine vorläufige Verkehrszulassung:

für eine Fluggenehmigung (Permit to fly):

für einen alleinstehenden Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen (Flight Conditions) durch das Luftfahrt-Bundesamt:

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen, Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Unternehmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig