Eintragung der automatischen Validierung in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Gebühr

Gebühr
20 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Volltext

Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation) erlaubt die automatische Validierung von Flugbesatzungslizenzen.

Wenn Sie als Pilotin oder Pilot die Europäische Union (EU) mit einem Luftfahrzeug, das in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland eingetragen ist, verlassen möchten,  können Sie eine automatische Validierung beantragen.Sie erhalten dann den Vermerk „This licence is automatically validated as per the ICAO attachment to this licence“ unter Position XIII auf der Pilotenlizenz. Zusätzlich erhalten Sie die ICAO-Anlage in ausgedruckter Form.

Sie müssen dann, wenn Sie die EU verlassen, die neueste Ausgabe der ICAO-Anlage mit sich führen. In dieser müssen aufgeführt sein:

Wenn Sie die automatische Validierung beantragen, dürfen Sie keine Fluglizenz oder vergleichbare Berechtigung in der gleichen Kategorie eines anderen EU-Mitgliedsstaat beantragt oder besessen haben. Die andere Lizenz darf zudem nicht ausgestellt, widerrufen oder ausgesetzt sein.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine HInweise oder Besonderheiten.


Verfahrensablauf

Sie können die automatische Validierung online beantragen:


Erforderliche Unterlagen

bei einer Kostenübernahmeerklärung an eine bevollmächtigte Person:

bei einer Vertretung:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(Allgemein)

(Für Anträge)

(Für Nachreichen von Unterlagen)

(Für Transfer In / Transfer Out)