Zweitschriften beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.08.2023

Gebühr

Gebühr
30 EUR (FIX)

Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an. • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. • Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.


Fristen

Die Gültigkeit der Zweitschriften (Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, Lärmschutzzeugnis) ist unbefristet.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Volltext

Sie haben ein zugelassenes Luftfahrzeug, doch Ihnen liegen Dokumente hierzu nicht mehr im Original vor? Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) können Sie folgende Zweitschriften beantragen:

Um eine Zweitschrift zu erhalten, müssen sie

Zweitschriften können Sie beantragen

Mit einer Zweitschrift beziehungsweise mehreren Zweitschriften können Sie die Unterlagen zu Ihrem Luftfahrzeug vervollständigen.


Verfahrensablauf

Um eine Zweitschrift zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

Antrag per Post, Fax oder E-Mail:


Voraussetzungen

Zur Beantragung einer Zweitschrift benötigen Sie einen legitimen Grund wie beispielsweise Diebstahl oder Verlust. Es können auch andere legitime Gründe vorliegen.

Sie können Zweitschriften als Eigentümerin oder Eigentümer oder als Vertretung für diese beantragen.


Erforderliche Unterlagen

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

bei einem Diebstahl optional hochzuladen:

bei einem Verlust optional hochzuladen:

für eine Eigentümergemeinschaft:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig