Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.04.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.

Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.

Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.

Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

bei einer Vertretung:

bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(Allgemein)

(Für Anträge)

(Für Nachreichen von Unterlagen)

(Für Transfer In / Transfer Out)