Registrierung des ELT Notsenders beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Gebühr

Gebühr
50 EUR (FIX)

Für die Registrierung des ELT Notsenders Codes. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
25 EUR (FIX)

Für die Änderung des ELT Notsenders Codes. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Registrierung oder eine Änderung der Registrierung eines ELT Notsender Codes können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Post, E-Mail und Fax:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

Jedes 406 MHz ELT Notfallgerät strahlt bei Aktivierung eine eindeutige Kennung aus. Damit lassen sich

Damit sich ein Notruf einem Luftfahrzeug zuordnen lässt, müssen Sie als Halterin oder Halter zunächst den ELT Notsender Code Ihres Luftfahrzeuges registrieren beziehungsweise ändern lassen, wenn sich nur Daten ändern.

Insbesondere beim Import des Luftfahrzeugs aus dem Ausland oder beim Export muss die ELT-Kennung neu programmiert beziehungsweise geändert werden. Das gilt auch bei einem Halterwechsel.

Sie können folgende Leistungen mit dem Antrag erledigen:

Für die Registrierung oder die Änderung einer bestehenden Registrierung müssen Sie den ELT Code gemäß den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) angeben. Dies ist eine 15-stellige Identifikationsnummer, die Sie vom Hersteller Ihres Luftfahrzeuges erhalten.

Im Antrag müssen Sie zudem allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug machen und den Standort angeben. Sie müssen mindestens einen Notfallkontakt nennen. Es wird Ihnen aber dringend empfohlen, mindestens 2 Notfallkontakte anzugeben.

Mit der Registrierung oder der Änderung einer bestehenden Registrierung liegen dem Luftfahrt-Bundesamt die notwendigen Informationen bezüglich des ELT Notsenders vor.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

für Registrierung oder Änderung der Registrierung eines Luftsportgerätes:

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig