Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.08.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
110 EUR (FIX)

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

Post, E-Mail oder Fax:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Volltext

Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.

Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:

Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.

Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.

Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.

Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die erforderlich sind:

für Anhang I Luftfahrzeuge:

bei gebrauchten Luftfahrzeugen:

bei einer Änderung der Lärmwerte:

für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

für eine Eigentümergemeinschaft:

für eine Haltergemeinschaft:

Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig