Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden


Volltext

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Hauptantrag „Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV“ beziehungsweise Antrag „Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV“


Voraussetzungen

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

03.11.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
(Referat L 2)

(Meldung von Bewerberinnen und Bewerbern als Luftfahrtpersonal)