Abnahme einer oder einer weiteren theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

03.11.2023

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Je nach Art der Prüfung fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.

Gebühr
40 EUR (FIX)

Erneute Ladung wegen Nichtteilnahme an einer Prüfung, Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.


Voraussetzungen

Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen:

Abnahme einer weiteren theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal beantragen:

Bevor der Antrag gestellt werden kann, müssen Sie über die von der Approved Training Organisation/Ausbildungsorganisation (ATO) ausgestellten Nachweise verfügen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bearbeitungsdauer

Der Versand der Ladung und des Kostenbescheids zur theoretischen Prüfung erfolgt in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.


Volltext

Mit dem Antrag auf Abnahme einer theoretischen Prüfung können Sie als angehende:

die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:

Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendige Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I, BZFE beantragen.

Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:

Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.

Mit Antrag auf Abnahme einer ersten theoretischen Prüfungssitzung erhalten Sie vom Luftfahrt-Bundesamt die Möglichkeit, die im Rahmen Ihrer Ausbildung erforderliche theoretische Prüfung zu absolvieren und einen Prüfungsbescheid zu erlangen.


Verfahrensablauf

Um eine oder eine weitere theoretische Prüfung zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Nachdem die beantragte theoretische Prüfung absolviert wurde, versendet das Luftfahrt-Bundesamt einen Prüfungsbescheid über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach des Nutzerkonto Bund ab.


Erforderliche Unterlagen

für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:

für eine weitere Prüfungssitzung:

wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:

für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:

bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:

bei Vertretung erforderlich:

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für theoretische Prüfung)