Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten als Erfahrung in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen


Volltext

Als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr können Sie die zur Instandhaltung von zivilen Luftfahrzeugen notwendige Erfahrung unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkennen lassen.

Der Grad der Gleichwertigkeit der Instandhaltung an militärischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät im Vergleich zu der an zivilen Luftfahrzeugen bestimmt die Höhe der Anrechnung.

Jedem Luftfahrzeug sind bestimmte Tätigkeiten anhand der relevanten Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN) beziehungsweise der Identifizierungsnummer im Tätigkeitsinformationsverfahren der Bundeswehr (TIV-ID) zugeordnet.

Verfügen Sie bereits über eine Lizenz nach DEMAR 66, kann diese ebenfalls als Erfahrungsnachweis für bestimmte Kategorien genutzt werden.

Das LBA ist für die Anerkennung von Bundeswehr-Dienstzeiten zuständig.

Den Antrag auf Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können Sie online über das Bundesportal stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Hinweis:
Welche Unterlagen in ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.


Voraussetzungen

Eine Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten können beantragen:

Weitere Voraussetzungen:

Sie sind eingesetzt als luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr oder sind ehemalige Angehörige der Bundeswehr mit relevanten Diensterfahrungen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Anrechnung von Bundeswehr-Dienstzeiten müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Gehen Sie bitte wie folgt vor:

Online-Antrag:

Antrag per Post oder Fax:


Fristen

Dokumente, die zum Nachweis des Grundwissens und Erfahrungen eingereicht werden, dürfen nicht älter als 10 Jahre sein. Dies gilt ebenso für den eigentlichen Lizenzantrag.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal
Postanschrift

38001 Braunschweig